Ob Sie einmalig verreisen oder regelmäßig unterwegs sind – mit oder ohne Gepäckversicherung: Die Reiseversicherungen der URV bieten flexible Lösungen, die zu Ihren Reiseplänen passen – vom Einmalschutz bis zum umfassenden Jahresschutz.
Ganz gleich, ob Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, verspätete Rückreise oder medizinische Notfälle im Ausland: Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung oder dem Jahres-Travel-Paket inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie weltweit und ganzjährig abgesichert. Ohne Selbstbeteiligung, mit 24 Stunden-Notruf-Service und optionalem Gepäckschutz.
Alle Tarife lassen sich bequem online abschließen – einfach, sicher und individuell passend. Für maximale Vorfreude und Sicherheit, wenn es darauf ankommt.
„In Barcelona musste ich plötzlich ins Krankenhaus – Verdacht auf Blinddarmentzündung. Die URV organisierte sofort einen Dolmetscher, übernahm die Klinikkosten und regelte sogar den Rücktransport. Ohne Jahres-Travel-Paket wäre das eine Katastrophe geworden.“
– Johannes G., Prien am Chiemsee
„Mein Koffer kam erst zwei Tage später an. Zum Glück konnte ich sofort Kleidung und Hygieneartikel nachkaufen – die Reisegepäck-Versicherung der URV hat alles problemlos erstattet.“
– Christina W., Köln
„Meine Mutter wurde plötzlich pflegebedürftig. Die geplante Weihnachtsreise in die Berge war damit hinfällig. Zum Glück musste ich mich nicht auch noch um die Stornokosten kümmern – die URV reagierte schnell.“
– Simone F., Münster
„Mitten im Urlaub lief unser Keller voll Wasser – wir mussten sofort zurück. Zum Glück übernahm die URV nicht nur die Rückreisekosten, sondern erstattete auch den Ausfall der restlichen Reise. Ohne den Reiseabbruchschutz hätten wir alles selbst tragen müssen.“
– Familie S., Regensburg
Hinweis: Symbolbild. Die abgebildeten Personen stehen in keinem Zusammenhang mit dem zitierten Beispiel.
Ob Vielreisende, Gelegenheitsurlauber oder mit Familie unterwegs: Hier finden Sie den passenden Reiseschutz – schnell und auf einen Blick.
Jahres-Reiserücktritt: Schutz bei Stornierung, Reiseabbruch und Umbuchung – Sicherheit bei jeder Reise im Jahr, selbst bei spontanen Reisen.
Die URV Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich oft schon ab der ersten Reise. Sie schützt zuverlässig alle Reisen innerhalb eines Jahres. Versichert sind Stornokosten, Umbuchungsgebühren, Reiseabbrüche sowie verspätete Hin- und Rückreisen. Sicherheit das ganze Jahr, auch bei spontanen Reisen.
Jahres-Travel-Paket: Rundum-Schutz inkl. Auslandsreise-Krankenversicherung und Rücktransport – perfekt für alle, die auf jeder Reise umfassend abgesichert sein wollen.
Ob privat oder beruflich unterwegs – das URV Jahres-Travel-Paket sichert Sie umfassend ab: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, verspätete An- oder Rückreise, medizinische Hilfe im Ausland, medizinisch sinnvoller Rücktransport und weltweiter 24 Stunden-Notfall-Service (inklusive Bergung, Medikamentenversand, Organisation von Hilfe vor Ort).
Tipp: Meist schon ab der ersten Reise günstiger als der Einmalschutz – Vergleichen lohnt sich.
Reiserücktritt Basisschutz für eine Reise: Für eine einzelne Reise – Schutz bei Stornierung, Umbuchung, verspätetem Antritt.
Einfach abschließen, flexibel absichern – für eine einzelne Reise. Der URV Basis-Tarif deckt Stornokosten, Umbuchungsgebühren und Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt ab – zum Beispiel durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder betriebsbedingte Kündigung. Ideal für Städtereisen, Kurzurlaube oder Wochenendtrips.
Reiserücktritt mit Abbruchschutz für eine Reise: Zusätzlicher Schutz bei Reiseabbruch – empfehlenswert bei längeren Reisen oder erhöhtem Abbruchrisiko.
Mehr als nur Rücktritt – auch unterwegs bestens abgesichert. Schützt eine einzelne Reise vor Stornokosten, Umbuchung, Reiseabbruch und verspäteter Rückreise. Ideal für alle, die auch während der Reise auf Sicherheit setzen möchten – zum Beispiel bei längeren Reisen oder höherem Abbruchrisiko.
Tipp: Mit Ihrer URV Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind Sie für die meisten Reisen bereits gut abgesichert. Planen Sie eine besonders teure Reise, erweitern Sie Ihren Schutz mit dem Einmal-Tarif ‚Reiserücktritt mit Abbruchschutz‘ – flexibel bis 40.000 Euro.
Travel-Paket für eine Reise: Komplettschutz inklusive Auslandsreise-Krankenversicherung und Rücktransport – optimale Wahl für Rundum-Schutz.
Volle Sicherheit für eine einzelne Reise – ob privat oder beruflich. Enthalten sind: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Umbuchung, Auslandsreise-Krankenversicherung, medizinisch sinnvoller Rücktransport und weltweiter Notfall-Service (24 Stunden-Notruf, Bergung, Medikamentenversand, Organisation von Hilfe vor Ort). Ideal für Fernreisen oder längere Aufenthalte bis zu 56 Tagen.
Reisegepäck-Versicherung: Ersetzt verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck – weltweit.
Sicher unterwegs – für alles, was mitreist.
Schützt vor Verlust, Beschädigung oder verspäteter Auslieferung von mitgeführtem oder aufgegebenem Gepäck – inklusive Ersatzkäufen, Reparaturen, Dokumentenersatz und Smartphones (bis 20 Prozent der Versicherungssumme). Gültig auch beim Camping auf offiziell eingerichteten Plätzen.
Hinweis: Tarifauszüge. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife bilden die verbindliche Grundlage für den Versicherungsschutz.
Die beste Absicherung beginnt mit dem richtigen Zeitpunkt. Hier sehen Sie, bis wann der jeweilige Schutz abgeschlossen sein muss:
Einmal-Reiseschutz
Jahresschutz
Reisegepäck-Versicherung
Ganz einfach erklärt:
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Antritt stornieren müssen – zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Jobverlust.
Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Kosten, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und diese unerwartet abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen – etwa bei einer plötzlichen Erkrankung oder einem familiären Notfall.
Gut zu wissen:
Viele Versicherer – wie die URV – bieten beide Leistungen kombiniert an. So sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert.
Die Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Antritt stornieren müssen – zum Beispiel aufgrund von:
Hinweis: Der Schutz gilt auch für mitversicherte Personen und deren Angehörige.
Wichtig: Der Rücktrittsgrund muss nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und nach Reisebuchung eintreten.
Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und diese unerwartet abbrechen oder verlängern müssen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Kosten – zum Beispiel bei:
Als „unerwartet schwere Erkrankung“ gilt ein plötzlich eintretendes gesundheitliches Ereignis, das Sie daran hindert, Ihre Reise anzutreten – und das zum Zeitpunkt der Buchung noch völlig unbekannt oder unbehandelt war.
Das können ernste, einschneidende Momente sein, die plötzlich das Leben verändern:
Auch wenn ein naher Angehöriger unerwartet schwer erkrankt und Ihre Anwesenheit erforderlich ist, kann das als Rücktrittsgrund anerkannt werden.
Der passende Reiseschutz hängt davon ab, wie oft, wie lange und mit wem Sie reisen. Hier ein kurzer Überblick:
Jahresschutz
365 Tage sorglos reisen: Mit dem Travel-Paket sind all Ihre Reisen bis zu 56 Tagen abgesichert – oft schon ab der ersten Reise günstiger als der Einmalschutz. Tipp: Nutzen Sie den Beitragsrechner, um die beste Option zu finden.
Einmalschutz (Einzelreise)
Perfekt für einzelne Urlaube oder Reisen pro Jahr – egal ob allein, als Paar oder Familie.
Gepäckschutz
Lässt sich flexibel ergänzen – ideal für Reisen mit wertvoller Ausrüstung wie Sportgepäck, Technik oder persönlichen Lieblingsutensilien.
Ein Schaden- oder Leistungsfall sollte möglichst schnell gemeldet werden. Empfehlenswert ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der URV, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund storniert oder umgebucht werden muss.
Da oft zunächst unklar ist, wie sich eine Situation entwickelt und ob eine Reise tatsächlich gefährdet ist, unterstützt die telefonische Stornoberatung der URV. Sie nimmt zwar nicht die Entscheidung ab, reduziert aber Unsicherheit und hilft bei der Einschätzung. Im Zweifel können sich Versicherte immer an den Stornokompass wenden.
Sobald ein Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, müssen Versicherte die Situation darlegen und nachweisen, damit die Ansprüche reguliert werden können. Dazu gehört auch eine Darstellung des Schadensumfangs mit den entsprechenden Belegen.
Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Schadenmeldung, die Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Sie sorgt dafür, dass alles sofort und vollständig bei der URV ankommt.
Damit der Antrag im Fall eines versicherten Rücktritts oder Reiseabbruchs schnell bearbeitet werden kann, sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Allgemeine Dokumente:
Nachweis des versicherten Rücktrittsgrundes:
(zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Todesfall oder anderen Ereignissen)
Bei Reiseabbruch oder Umbuchung:
Tipp:
Melden Sie den Schaden so früh wie möglich – idealerweise direkt nach dem Eintritt des Ereignisses. Das erleichtert die Prüfung und beschleunigt die Erstattung.
Das hängt vom gewählten Tarif, dem Reisebeginn und dem Buchungszeitpunkt ab.
Hier sind die wichtigsten Fristen im Überblick:
Einmal-Reiseschutz:
Jahresschutz:
Wichtig: Der Versicherungsschutz greift nur, wenn der Rücktritts- oder Abbruchgrund nach Vertragsabschluss und innerhalb des versicherten Zeitraums eintritt.
Nicht jede Person braucht eine eigene Reiserücktrittsversicherung – die URV bietet spezielle Familien- und Partner-Tarife an.
Mitversicherbar sind zusätzlich zu Ihnen:
Wichtig ist: Alle mitversicherten Personen müssen im Antrag namentlich genannt werden.
Tipp: Bei Fragen zur Mitversicherung oder Tarifwahl unterstützt Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr Berater gerne persönlich.
Ja – auch persönliche Veränderungen können ein versicherter Rücktrittsgrund sein. Die Reiserücktrittsversicherung der URV greift zum Beispiel, wenn:
Wichtig: Der Rücktrittsgrund darf bei Versicherungsabschluss noch nicht absehbar gewesen sein.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.